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LSG Sachsen, 04.11.2020 - L 1 KR 133/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Leipzig, 02.02.2016 - S 8 KR 551/13
- LSG Sachsen, 04.11.2020 - L 1 KR 133/16
- LSG Sachsen, 02.12.2020 - L 1 KR 133/16
- BSG, 17.02.2022 - B 1 KR 36/21 B
Wird zitiert von ... (3)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2023 - L 16 KR 292/21 Das Urteil des sächsischen Landessozialgerichts vom 4. November 2020 ( L 1 KR 133/16) könne nicht als Entscheidungshilfe herangezogen werden, weil es mit der dort abgerechneten DRG U41Z einen völlig anders gelagerten Einzelfall zu beurteilen gehabt habe.
Dies muss dann aber auch im Krankenhausplan und Feststellungsbescheid klar zum Ausdruck kommen ( Sächsisches LSG Urteil vom 4. November 2020, - L 1 KR 133/16 - Rn 31 ).
- OVG Schleswig-Holstein, 23.01.2023 - 5 LA 185/20
Erstattungsfähigkeit der Kosten für eine geriatrische frührehabilitative …
Diese Einordnung der Geriatrie ist nicht zu beanstanden, auch wenn die Weiterbildungsordnung vom 25. Mai 2011 sie in Ziffer 20 lediglich als Zusatzweiterbildung für die Neurologie einstuft (vgl. zur separaten Ausweisung eines Fachgebietes im Krankenhausplan auch: LSG Chemnitz, Urteil vom 4. November 2020 - L 1 KR 133/16 -, juris Rn. 31). - LSG Sachsen, 29.06.2022 - L 1 KR 329/21 Diese bemisst sich im DRG-Vergütungssystem, in welches das Krankenhaus der Klägerin mit ihrer Abteilung Neurologie einbezogen ist (vgl. Sächsisches LSG, Urteil vom 04.11.2020 - L 1 KR 133/16 - juris Rn. 24), nach vertraglichen Fallpauschalen auf gesetzlicher Grundlage.